Landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen prägen unsere Region und stellen nicht zu unterschätzende Wirtschaftsfaktoren dar.
Durch die Änderungen technischer, aber auch rechtlicher Rahmenbedingungen sowie durch die Auswirkungen der sogenannten Energiewende hat sich auch in der „grünen“ Branche der Strukturwandel erheblich beschleunigt. Dies birgt Chancen, wohl aber auch Risiken.
Die Steuerplanung und -gestaltung ist in unserer Praxis ein Beratungsaspekt, dem wir besonders große Bedeutung beimessen.
Hierunter fallen z.B.:
- die Auswahl und Überprüfung der sachgerechten Rechtsform unter
- steuerlichen und
- zivilrechtlichen Gesichtspunkten (ggf. in Zusammenarbeit mit Fachanwälten)
- die Umwandlung, zum Beispiel
- eines Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft oder
- jeweils umgekehrt
- der Kauf oder Verkauf, zum Beispiel
- eines Betriebs oder
- eines Gesellschaftsanteils
- die vorausschauende Planung des Generationswechsels, auch
- unter ertragsteuerlichen
- sozialversicherungsrechtlichen und
- erbschaftsteuerlichen Aspekten
- die Steueroptimierung von Verträgen zwischen Familienangehörigen, zum Beispiel
- bei Arbeitsverträgen
- bei Darlehensverträgen
- bei Nießbrauchs- oder Altenteilsverträgen
- bei Beteiligungen der Nachfolgegeneration als Gesellschafter/In
- die Planung der laufenden Besteuerung mit Hinweisen zu
- Ansatz- und Bewertungswahlrechten
- Abschreibungsmöglichkeiten
- Erstellung einer Steuervorschau
- die Entscheidung über die Umsatzsteuer-Option
Bei der Buchführung landwirtschaftlicher Unternehmen setzen wir Software der NLB, Verden, ein. Diese ist speziell auf die Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe ausgerichtet.
Wir bieten für Ihr landwirtschaftliches Unternehmen folgende Lösungen an:
Buchführung durch unsere Mitarbeiter/Innen:
Etwa vierteljährlicher Besuch eines/er Mitarbeiters/In in Ihrem Betrieb mit Durchsicht der Belege und kurzer Besprechung anstehender Fragen. Nach Verbuchung der Unterlagen – in der Regel über elektronische Datenübernahme der Bankdaten mit Aufbereitung (NLB, AS-BILA-B) – wird ein Geldbericht mit periodengerechtem Vorjahr angefertigt. Nach Ablauf eines jeden Wirtschaftsjahres wird dann der Jahresabschluss von uns erstellt.
Buchführung durch Sie (Selbstbucher):
Teilweise wird die laufende Buchhaltung auch durch die von uns betreuten landwirtschaftlichen Betriebe selbst erledigt. Hierzu stellt Ihnen die NLB, Verden, das besonders benutzerfreundliche Software-Programm (NLB, AS-Geld) zur Verfügung. Soweit gewünscht, betreut Sie im ersten Jahr ein/e Mitarbeiter/In unseres Büros in der Programm-Anwendung. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird dann der Jahresabschluss von uns auf der Grundlage der von Ihnen erfassten Daten erstellt.
Die von uns angebotenen Buchführungsleistungen nehmen wir besonders ernst: Denn gerade eine zeitnahe, korrekt erstellte Buchführung mit aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWAs) leistet Ihnen eine unverzichtbare Hilfe bei der Steuerung und Planung Ihres Unternehmens.
Zudem sind die in unserem Hause erstellten und von einem Steuerberater geprüften Auswertungen eine wesentliche Grundlage bei Bankgesprächen sowie beim Rating Ihres Unternehmens.
Soweit von Ihnen gewünscht, besuchen unsere Mitarbeiter/Innen Sie in regelmäßigen Abständen in Ihrem Betrieb. Hierbei werden die Belege und sonstigen Buchhaltungsunterlagen auf Vollständigkeit durchgesehen und anstehende Fragen beantwortet. Die eigentliche Finanzbuchhaltung mit Software aus dem Hause DATEV erfolgt in unserem Büro.
Wir stehen Ihnen übrigens gerne bei Fragen zu Ihren betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Verfügung!
Die Lohnbuchhaltung ist eines der sensibelsten Teile des Rechnungswesens. Wir führen für Ihr Unternehmen die von der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern geforderte elektronische Datenübermittlung durch.
Unsere Lohnbuchhaltungsabteilung erstellt für Sie:
- sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen (auch für ausländische Saison-Arbeitskräfte),
- die Lohnsteuer-Anmeldungen,
- die Beitragsnachweise für die Krankenkassen,
- die sozialversicherungsrechtlichen Meldungen (An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen),
- die Entgeltnachweise zu den Berufsgenossenschaften,
- sämtliche Anträge für ausländische Saison-Arbeitskräfte,
- Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) an die Finanzverwaltung
- die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung (Ersatz für das Ausfüllen der Lohnsteuerkarte),
- auf Wunsch die entsprechenden Überweisungen (Bankenclearing per EBICS-Verfahren) an Ihre Arbeitnehmer, das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger usw. (nach Erteilung entsprechender Vollmachten durch Sie).
Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen. Derartige Prüfungen können auf Wunsch auch in unseren Praxisräumen durchgeführt werden.
Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist nicht nur für das Finanzamt da!
Wesentlich ist vielmehr, dass Ihnen ein zeitnah erstellter Jahresabschluss ein möglichst klares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens vermittelt. Überdies wird mittlerweile jede Bank bei Kreditentscheidungen einen aussagekräftigen, mit entsprechenden Erläuterungen versehenen Jahresabschluss fordern.
Unsere Mandanten schätzen ein intensives Jahresabschlussgespräch mit einem Steuerberater aus unserem Hause, bei dem
- die wesentlichen Teile des Jahresabschlusses persönlich erläutert,
- die wichtigsten Erfolgskomponenten – auch im Vergleich zu anderen Betrieben – herausgestellt,
- alle steuerlichen Wahlrechte abgestimmt und
- zukünftige Entwicklungen und Strategien diskutiert werden.
Wir begreifen Beratung als ganzheitliche Betreuung unserer Mandanten, bei der wir neben der steuerlichen Optimierung stets auch die betriebswirtschaftlichen und übrigen Belange des Unternehmens und der Unternehmerfamilie im Blick haben.
Wir erstellen und optimieren für Sie
- sämtliche Steuererklärungen,
- Steueranmeldungen (auch z.B. gegenüber ausländischen Finanzbehörden wie Umsatzsteuererstattungsanträge) sowie
- alle übrigen Anträge auf Steuererstattungen (z.B. von der Energie- und Stromsteuer).
Selbstverständlich prüfen wir auch sämtliche Steuerbescheide der Finanzverwaltung.
Gegen unrichtige Steuerbescheide oder andere Verwaltungsakte der Finanzverwaltung führen wir kompetent und hartnäckig Einspruchsverfahren.
Unsere umfangreiche Fachbibliothek sowie Steuerrechtsdatenbanken unterstützen uns dabei in der täglichen Arbeit.
Sofern sich die Finanzverwaltung nicht im Einspruchsverfahren überzeugen lässt, scheuen wir nicht den Gang zu den Finanzgerichten.
Eine steuerliche Betriebsprüfung ist oft erst die „Stunde der Wahrheit“:
Erst dann zeigt sich zum Beispiel,
- ob steuerliche Gestaltungen einer Überprüfung standhalten,
- ob die Buchführung und der Jahresabschluss mit den vielfältigen Bewertungs- und Gestaltungsmöglichkeiten korrekt waren und
- ob alle formalen Vorschriften erfüllt wurden.
Manchmal hilft aber auch nur geschicktes Verhandeln eines versierten Steuerberaters …
Sie können sicher sein, dass Sie und Ihr Unternehmen bei uns in besten Händen sind.
Das Motiv, Steuern zu sparen, kann bei Investitionen nicht im Vordergrund der Überlegungen stehen: Entscheidend ist vielmehr, dass sich eine Investition insgesamt – selbstverständlich unter Berücksichtigung von Steuerersparnissen – rentiert.
Wir unterstützen Sie daher zum Beispiel bei folgenden Fragen:
- Wie hoch ist der Ertragswert meiner Investition?
- Wann habe ich den „Return on Investment“ (ROI) erreicht?
- Was ist sinnvoller: Leasing oder Finanzierung?
- Welche Folgekosten hat die geplante Investition?
- Welche arbeitswirtschaftlichen Folgen ergeben sich aus der Investition?
Nicht nur bei Existenzgründern, sondern auch bei erfahrenen Unternehmern sind Finanz- und Liquiditätsplanungen wichtige Steuerungsinstrumente. Zudem verbessert eine Finanzplanung regelmäßig das Rating Ihres Unternehmens.
Da wir über umfangreiche Erfahrungen bei der Erstellung von Finanzplanungen verfügen, sind diese auch bei Banken besonders anerkannt.
Inhalte einer Finanzplanung sind regelmäßig:
- Die Analyse der IST-Zahlen (meist der letzten drei Jahre),
- die Analyse geplanter betrieblicher Veränderungen und darauf aufbauend,
- die Ertragsplanung der Folgejahre,
- die entsprechende Liquiditätsplanung und
- die integrierte Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustplanung.
Auch wir können nicht weissagen, aber wir können die Zukunft etwas berechenbarer machen!