Außerhalb der Ballungszentren, also auch in unserer Region, sehen wir für bestimmte Freiberufler exzellente berufliche Möglichkeiten.
Die sich bietenden Chancen – bei niedrigen Lebenshaltungskosten - werden oft unterschätzt, häufig aber auch die Risiken. Umso wichtiger ist es daher, für Ihre Praxis, Ihre Kanzlei oder Ihr Freiberuflerbüro die maßgeschneiderte Lösung zu finden. Dies gilt nicht nur für steuerliche, sondern auch für betriebswirtschaftliche Gestaltungen.
Steuerberatung
Steuerplanung und -gestaltung
Die Steuerplanung und -gestaltung ist in unserer Praxis ein Beratungsaspekt, dem wir besonders große Bedeutung beimessen.
Hierunter fallen unter anderem:
der Kauf oder Verkauf einer Freiberuflerpraxis (z.B. einer Arztpraxis)
die vorausschauende Planung des Generationswechsels, auch
unter ertragsteuerlichen,
sozialversicherungsrechtlichen und
erbschaftsteuerlichen Aspekten.
die Steueroptimierung von Verträgen zwischen Familienangehörigen
bei Arbeitsverträgen,
bei Darlehensverträgen,
bei Beteiligung der Nachfolgegeneration als Praxispartner/In.
die Planung der Besteuerung bereits im laufenden Jahr.
Buchführung
Die von uns angebotenen Buchführungsleistungen nehmen wir besonders ernst:
Denn gerade eine zeitnahe, korrekt erstellte Buchführung mit aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWAs) leistet Ihnen eine unverzichtbare Hilfe bei der Steuerung und Planung Ihrer Praxis.
Zudem sind die in unserem Hause erstellten und von einem Steuerberater geprüften Auswertungen eine wesentliche Grundlage bei Bankgesprächen sowie beim Rating Ihrer Praxis.
Wir stehen Ihnen übrigens gerne bei Fragen zu Ihren betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Verfügung!
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung ist eines der sensibelsten Teile des Rechnungswesens. Wir führen für Ihre Praxis die von der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern geforderte elektronische Datenübermittlung durch.
Unsere Lohnbuchhaltungsabteilung erstellt für Sie:
sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
die Lohnsteuer-Anmeldungen,
die Beitragsnachweise für die Krankenkassen,
die sozialversicherungsrechtlichen Meldungen (An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen),
die Entgeltnachweise zu den Berufsgenossenschaften,
Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) an die Finanzverwaltung
die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung (Ersatz für das Ausfüllen der Lohnsteuerkarte),
auf Wunsch die entsprechenden Überweisungen (mittels Bankenclearing per EBICS-Verfahren) an Ihre Arbeitnehmer, das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger usw. (nach Erteilung entsprechender Vollmachten durch Sie).
Erstellung von Gewinnermittlungen
Die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung Ihrer Praxis ist nicht nur für das Finanzamt da!
Wesentlich ist vielmehr, dass Ihnen ein möglichst klares Bild über die Ertragslage Ihrer Praxis vermittelt wird. Hierzu nehmen wir uns ausreichend Zeit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch die wesentlichen Stärken und Schwächen Ihrer Praxis aus betriebswirtschaftlicher Sicht – auch im Branchenvergleich – zu erläutern.
Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen
Wir erstellen und optimieren für Sie sämtliche Steuererklärungen und Steueranmeldungen. Dies gilt sowohl für Ihren beruflichen (z.B. Feststellungserklärungen oder ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen und –erklärungen) als auch für Ihren privaten Bereich (z.B. Einkommensteuererklärungen).
Selbstverständlich kümmern wir uns auch um Erstattungsanträge gegenüber ausländischen Finanzbehörden (z.B. bei teilweise möglichen Erstattungsanträgen ausländischer Quellensteuern bei Kapitalerträgen).
Daneben prüfen wir auch sämtliche Steuerbescheide der Finanzverwaltung.
Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren
Gegen unrichtige Steuerbescheide oder andere Verwaltungsakte der Finanzverwaltung führen wir kompetent und hartnäckig Einspruchsverfahren.
Unsere umfangreiche Fachbibliothek sowie Steuerrechtsdatenbanken unterstützen uns dabei in der täglichen Arbeit.
Sofern sich die Finanzverwaltung nicht im Einspruchsverfahren überzeugen lässt, scheuen wir nicht den Gang zu den Finanzgerichten.
Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
Eine steuerliche Betriebsprüfung ist oft erst die „Stunde der Wahrheit“:
Erst dann zeigt sich zum Beispiel,
ob steuerliche Gestaltungen einer Überprüfung standhalten,
ob die Buchführung und der Jahresabschluss mit den vielfältigen Bewertungs- und Gestaltungsmöglichkeiten korrekt waren und
ob alle formalen Vorschriften erfüllt wurden.
Manchmal hilft aber auch nur geschicktes Verhandeln eines versierten Steuerberaters …
Sie können sicher sein, dass Sie und Ihr Unternehmen bei uns in besten Händen sind.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Investitionsplanung
Das Motiv, Steuern zu sparen, kann bei Investitionen nicht im Vordergrund der Überlegungen stehen: Entscheidend ist vielmehr, dass sich eine Investition insgesamt – selbstverständlich unter Berücksichtigung von Steuerersparnissen – rentiert.
Wir unterstützen Sie daher zum Beispiel bei folgenden Fragen:
Wie hoch ist der Ertragswert meiner Investition?
Wann habe ich den „Return on Investment“ (ROI) erreicht?
Was ist sinnvoller: Leasing oder Finanzierung?
Welche Folgekosten hat die geplante Investition?
Welche arbeitswirtschaftlichen Folgen ergeben sich aus der Investition?
Finanzplanung
Nicht nur bei Existenzgründern, sondern auch bei erfahrenen Freiberuflern können Finanz- und Liquiditätsplanungen wichtige Steuerungsinstrumente darstellen. Zudem verbessert eine Finanzplanung regelmäßig das Rating Ihres Unternehmens und damit oft auch die Kreditkonditionen.
Inhalte einer Finanzplanung sind unter anderem:
Die Analyse der IST-Zahlen (meist der letzten drei Jahre),
die Analyse geplanter betrieblicher Veränderungen und darauf aufbauend,
die Ertragsplanung der Folgejahre,
die entsprechende Liquiditätsplanung.
Auch wir können nicht weissagen, aber wir können die Zukunft etwas berechenbarer machen!
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